AllgemeineGeschäftsbedingung

1. Lieferung
Das Angebot ist freibleibend. Aufträge ab einem Auftragswert von € 150,00 im Bundesgebiet (auch sortiert) werden frei Haus geliefert. Für Lieferungen unter diesem Auftragswert wird eine Liefergebühr von € 7,– im Bundesgebiet berechnet. Alle Aufträge und angegebene Liefertermine sind freibleibend. Der Liefervertrag kommt zustande, sobald der Auftrag bestätigt oder berechnet wurde. Die Auftragsbestätigung erfolgt unter dem generellen Vorbehalt der Liefermöglichkeit; bei Lieferbehinderungen auch seitens unserer Lieferanten durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Streiks, Rohmaterialmangel, Lieferungsunmöglichkeit usw. haften wir nicht für hierdurch entstehende Schäden. Aufträge werden möglichst geschlossen geliefert. Lieferungsmöglichkeiten behalten wir uns vor. Können Aufträge nicht geschlossen geliefert werden, erfolgt Nachlieferung der rückständigen Artikel separat oder mit einem der nächsten Aufträge, soweit sie vorrätig sind und sich eine lohnende Sendung ergibt.

2. Gefahrenübergang/Haftung
Die Gefahr für Ware und Preis trägt ab Übergabe der Besteller.

3. Zahlung
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt netto, ohne Abzüge zahlbar. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Bei Zielüberschreitung kommen die üblichen Zinsen und Bankspesen zur Anrechnung. Reklamationen einzelner Rechnungsposten berechtigen nicht zur Überschreitung des Zahlungszieles für den gesamten Rechnungsbetrag. Wir behalten uns ausdrücklich vor, neue Lieferungen vom Ausgleich verfallener Rechnungen abhängig zu machen, ohne das bestehende Abschlüsse und Verträge erlöschen.

4. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung aller, auch zukünftiger Forderungen aus der Geschäftsverbindung (bei Zahlung mit Scheck oder Wechsel, bis zu deren Einlösung) unser Eigentum. Die Ware kann vom Käufer im ordnungsgemäßen Geschäftsgang seines Betriebes weiterveräußert werden. Der Käufer tritt jedoch schon mit Abschluss des Kaufvertrages bis zur völligen Tilgung unserer Forderung aus an ihn verkauften bzw. gelieferten Waren die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Rechten an uns sicherheitshalber ab. Auf unser Verlangen hin ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung seinem Abnehmer mitzuteilen und uns die zur Geltendmachung unserer Ansprüche erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu überlassen.

5. Rücksendungen
Bei Mangelhaftigkeit der Ware hat der Käufer Anspruch auf einwandfreie Ersatzlieferung unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche, gleich welcher Art. Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen, nach Eingang
der Ware schriftlich zu rügen. Retouren werden von uns nur  zurückgenommen, wenn vorher unser Einverständnis gegeben wurde. Nicht vereinbarte Rücksendungen gehen an den Absender zurück. Retouren sind uns frachtfrei zuzustellen.

6. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlung sowie Gerichtsstand (auch bei Wechsel- und Scheckklagen) ist für beide Teile Leipzig. Es findet deutsches Recht Anwendung.

Auf Grund unserer Verpflichtung weisen wir darauf hin, dass Daten über Geschäftsvorfälle innerhalb des Unternehmens an zentraler Stelle verarbeitet werden.